Was ist im Todesfall zu tun?
Kommt es zu einem Todesfall in der Familie, müssen von den Angehörigen des Verstorbenen viele Angelegenheiten geregelt werden. Wir übernehmen wir für Sie gerne die Erledigung der Formalitäten und unterstützen Sie in allen Bereichen, um Ihnen Hilfe in dieser emotionalen Ausnahmesituation anzubieten.
1. Arzt benachrichtigen
Bei einem Sterbefall zu Hause, im Alten- oder Pflegeheim ist zunächst ein Arzt zu benachrichtigen, damit dieser die Todesbescheinigung ausstellen kann.
Bei einem Sterbefall im Krankenhaus wird diese durch den diensthabenden Arzt ausgestellt. Wenn der Arzt nicht bescheinigen kann, dass eine natürlich Todesursache vorliegt, muss die Polizei benachrichtigt werden. Das hat jedoch nichts mit einer möglichen Straftat oder einer unterstellenden Vermutung zu tun.
2. Bestatter benachrichtigen
Es ist sinnvoll, einen Bestatter zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu benachrichtigen, damit er den Angehörigen behilflich sein und sie beraten kann. Es ist dagegen nicht erforderlich, dass der Verstorbene sofort ins Bestattungshaus überführt werden muss. Er kann bis zu 36 Stunden zu Hause aufgebahrt werden, damit die Angehörigen in Ruhe Abschied nehmen können. Wir beraten Sie gerne, was dabei zu beachten ist. Im Beratungsgespräch mit dem Bestatter Ihres Vertrauens sollte anschließend geklärt werden, welche Festlegungen getroffen werden.
3. Engste Angehörige benachrichtigen
4. Wichtige Dokumente im Sterbefall
- Nachweis über den letzten Wohnsitz
- Todesbescheinigung vom Arzt
- Personenstandsurkunden
- bei Ledigen: Geburtsurkunde
- bei Verheirateten: Heiratsurkunde
- bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
- bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ist anstelle der Heiratsurkunde die entsprechende Urkunde vorzulegen.
- Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)
- Versicherungsunterlagen (Sterbegeld-, Lebens-, Unfallversicherungen; einige Institutionen, z. B. Gewerkschaften, zahlen unter bestimmten Voraussetzungen)
- Private Sterbegeldversicherungen, Nachbarschaftshilfevereine (falls vorhanden)
- Rentennummer: Diese befindet sich auf dem Rentenbescheid bzw. auf dem Rentenausweis. Die Rentennummer findet sich auch auf dem Kontoauszug des Girokontos, da die Renten stets unter Angabe der Rentennummer überwiesen werden.
- Angaben zu betrieblichen Renten
- Grabdokumente, sofern bereits eine Grabstelle vorhanden oder reserviert ist.
- Testament, Erbvertrag, Hinterlegungsschein für das Amtsgericht oder den Notar.
- Letztwillige Verfügung, falls eine Kremation und gegebenenfalls darüber hinaus eine Seebestattung gewünscht wird.
5. Erledigung der Formalitäten
Vor der Trauerfeier:
- Besorgung der Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes, die sogenannte Abmeldung. Es muss nicht überall ein Original vorgelegt werden - bei der Abmeldung von bestimmten Versicherungen, wie beispielsweise bei Autoversicherungen - reicht eine Fotokopie. Bei Sterbegeld-, Lebens- oder Rentenversicherungen muss ein Original vorliegen.
- Erwerb oder Wiedererwerb der Grabstätte
- Terminfestlegung bei der Gemeinde und/oder der Kirche für die Trauerfeier und Beerdigung
- Terminfestlegung mit dem Pfarrer bzw. dem Trauerredner
- Musikalischer Rahmen für die Trauerfeier (Organist, Musiker, CD)
- Dekoration für die Trauerfeier
- Auslegung einer Kondolenzliste
- Bestellung von Blumenschmuck, Kränzen, Handsträußen und ggf. Blumen für die letzte Verabschiedung, wenn gewünscht
- Druck von Traueranzeigen und Danksagungen
- Druck von Sterbebildern
- Aufgabe von Traueranzeigen in der Tageszeitung
- Vereinbarung eines Beerdigungskaffees in einer Gaststätte
Nach der Trauerfeier:
- Aufgabe von Dankanzeigen
- Druck von Dankbriefen oder -karten
- Abrechnung mit den Lebensversicherungen bzw. Sterbekassen